Inhaltszusammenfassung:
Am 26. Januar 2005 hat das Bundesverfassungsgericht das Studiengebührenverbot aufgehoben. Damit ist es den einzelnen Bundesländern freigestellt, ob sie Gebühren erheben oder nicht. Während in der Literatur zum Thema Studiengebühren deren Finanzierungsfunktion im Vordergrund steht, widmet sich der vorliegende Beitrag der Funktion von Studiengebühren zur Verringerung von Informationsa- symmetrien auf Hochschulmärkten: Ebenso wie Studienbewerber über die Qualität der Hochschulen nur unzureichend informiert sind, können Hochschulen die Begabung der Studienbewerber nicht ausreichend beurteilen. Basierend auf einem Modell von Bac (2002) wird untersucht, ob Universitäten ihre Qualität glaubhaft durch die Höhe der Studiengebühren signalisieren und hierdurch einen Selbstselektionsmechanismus auf Seiten der Studienbewerber induzieren können. Die Studienplatzvergabe wird hierbei als einmaliges, nicht-kooperatives Matching-Spiel modelliert, in dem von je zwei Universitätstypen und zwei Studienbewerbertypen ausgegangen wird.
In Abhängigkeit von den Anteilen der begabten Studienbewerber und der Studienplätze an Universitäten hoher Qualität, dem Verhältnis aus Studienplätzen zu Studienbewerbern sowie den Erwartungen der Studienbewerber können sich in einem System mit variablen Studiengebühren fünf verschiedene perfekte Bayesianische Gleichgewichte einstellen: ein Pooling/Nonscreening-, ein Separating/Semiscreening-, ein Pooling/Screening- sowie zwei Varianten eines Separating/Screening-Gleichgewichts. Entgegen der allgemeinen Vermutung wird dabei deutlich, dass die Einführung von Studiengebühren keinesfalls immer zu einer Verbesserung des Matchings zwischen Studienbewerbern und Universitäten unterschiedlicher Qualität führen muss.