Der Bankrott durch Organe juristischer Personen.

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/78366
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-783666
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-19764
Dokumentart: Buch
Erscheinungsdatum: 2007
Originalveröffentlichung: Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik ; (2007) 5
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 340 - Recht
Schlagworte: Deutschland , Juristische Person , Organ <Recht> , Bankrott , Untreue , Insolvenzstrafrecht
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Inhaltszusammenfassung:

Die strafrechtliche Bewertung einer Tat kann auf den ersten Blick oft völlig anders ausfallen, als sie durch die Gerichte in ständiger Rechtsprechung tatsächlich erfolgt. Ein Beispiel hierfür ist die Interessentheorie zur Abgrenzung des Bankrotttatbestandes (§ 283 StGB) und der Untreue (§ 266 StGB) bei Taten von Organen juristischer Personen, die über § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB der Strafverfolgung unterliegen. Angewandt wird diese Theorie von der Rechtsprechung fast ohne Abweichung seit dem Jahre 1908. Beruhend auf der zuvor erwähnten Abgrenzungsfrage und auf einer einleitenden Schilderung der historischen Entwicklung des Insolvenzstrafrechts im Allgemeinen, stellt die Arbeit den heutigen Sachstand in dieser Streitfrage und dessen praktische Auswirkungen dar. Abschließend nutzt der Autor vor allem die geschichtlichen Erkenntnisse, um die Interessentheorie zu entkräften und einen eigenen objektiv-funktionalen Ansatz zu begründen.

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