Inhaltszusammenfassung:
Jede Stadt hat ihre ›Angsträume‹, ›Schmuddelecken‹ und ›Problemviertel‹. Gefahren und Bedrohungsgefühle sind nicht gleichmäßig in den Kommunen verteilt. Es gibt Gegenden, die gemieden werden und deren Bewohnerinnen und Bewohner als potenzielles Sicherheitsrisiko gelten. Es gibt Orte in größerer Nähe oder Entfernung zu möglichen Schadensquellen oder zu Rettungskräften; Orte mit gutem oder weniger gutem Zugang zu Fluchtwegen. Kurzum: Unsicherheit und Sicherheit sind ungleich verteilt. Gleichwohl ist es ein Ziel demokratischer Gesellschaften, Sicherheit zu gewähren: die Sicherheit, sich ohne Angst im öffentlichen Raum, aber auch im privaten Wohnumfeld bewegen zu können; die Sicherheit, in schwierigen Situationen wie Krankheit oder Alter eine Lebensgrundlage zu haben; die Sicherheit, vor Gericht ein gerechtes Verfahren erwarten zu können; aber auch die Sicherheit, nicht wegen des Aussehens, einer abweichenden Meinung oder eines anderen Lebensstils diskriminiert zu werden. Die vorliegenden Leitlinien nehmen eine ethische Perspektive auf Sicherheit in der Stadt ein. Die Aufgabe der gerechten Verteilung von Sicherheit wird dabei mit Fragen nach dem ›guten Leben‹ verknüpft. Probleme der Gewährleistung und Verteilung von Sicherheit können letztlich nicht ohne eine Diskussion der Frage ›Wie wollen wir leben?‹ gelöst werden. Die genannten Denkanstöße für die kommunale Sicherheitsarbeit sind angesichtsder Reichweite des Themas aus drei verschiedenen Blickwinkeln formuliert. Erstens wird die Bedeutung von Sicherheit im Kontext städtischen Zusammenlebens diskutiert und ins Verhältnis zu anderen Werten gesetzt. Zweitens werden Kriterien einer gerechten Verteilung von Sicherheit im Sinne faktisch verfügbarer Ressourcen oder konkreter Maßnahmen vorgeschlagen. Drittens werden Reflexionsfragen aufgeworfen, die bei der Beurteilung einzelner Maßnahmen helfen sollen.