Inhaltszusammenfassung:
Die Strafverfolgungsstatistik erfasst die im Laufe eines Jahres auf Grund gerichtlicher Entscheidungen rechtskräftig
abgeurteilten und verurteilten Personen.
Von den Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften) werden die Daten von Personen, die sich wegen
Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, nach anderen Bundesgesetzen oder nach Landesrecht
einschließlich der Straftaten im Straßenverkehr und Staatsschutzdelikten vor Gericht verantworten mussten, in
anonymisierter Form an das Statistische Landesamt übermittelt. Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie in die
Zuständigkeit der Strafgerichte fallen, werden durch diese Statistik nicht erfasst. Unterschieden wird dabei in
Abgeurteilte und Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht einschließlich nach ehemaligem
DDR-Strafrecht.
In Thüringen wurde diese Statistik mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 erstmals erhoben. Gesetzliche Grundlage bildet
der § 6 des Thüringer Statistikgesetzes in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministers für Justiz- und
Europaangelegenheiten vom 27. Februar 1998 (4206-1/92).